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Sicherheitsfachkraft

Gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes (ASchG) haben alle Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft (SFK) zu bestellen, die bei der Umsetzung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen mitwirken sollen und über die Ausbildung zur SFK verfügen muss. Für die Tätigkeiten der SFKs sind Mindesteinsatzzeiten in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens im ASchG definiert. Für Organisation bis 50 Mitarbeiter sind ausschließliche Begehungen durch SFKs ausreichend.

Österreichweite Betreuung!

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Wesentliche Aufgaben und Beiziehung der Sicherheitsfachkraft gemäß ASchG:
  • regelmäßige Begehung zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

  • Evaluierung der Arbeitsplätze

  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

  • Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes

  • bei der Planung von Arbeitsstätten

  • bei der Beschaffung od. Änderung von Arbeitsmitteln

  • bei Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

  • Explosionsschutzdokumente und Umsetzung notwendiger Maßnahmen 

  • Organisation des Brandschutzes und Massnahmen zur Evakuierung 

  • Unfallmanagement und Unfallverhütung 

  • Regressverfahren

  • Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstung

  • bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

  • bei der Organisation und Erstellung von Unterweisungen und Betriebsanweisungen

  • Durchführung von Unterweisungen / Schulungen

Die Lösung
  • Ich stehe Ihnen als externe Sicherheitsfachkraft zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sorgt

  • Als  SFK sorge ich für den Arbeitnehmerschutz proaktiv und wirke auf eine Verbesserung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie auf eine Reduktion der Unfallzahlen hin

Ihre Vorteile
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und Kosten reduzieren

  • Sie minimieren Ihr Haftungsrisiko bei Unfällen 

  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird von einem Profi gemanagt

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